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Überarbeitetes GoBD ab 2020

Mit einem Schreiben vom 11.07.2019 kündigte das Bundesministerium der Finanzen Änderungen am GoBD an. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf neue Technologien die seit der erstmaligen Einführung 2014 notwendig waren.

Hier sind die wichtigsten Neuerungen  die ab 2020 in kraft treten:

  • Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte wie dem Smartphone wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt und ist damit erlaubt.
  • Die bildliche Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland wird nunmehr zugelassen, d. h., aus Vereinfachungsgründen (z. B. bei Belegen über eine Dienstreise im Ausland) steht es einer bildlichen Erfassung durch z. B. Smartphones im Ausland nicht entgegen, wenn die Belege im Ausland entstanden sind bzw. empfangen wurden und dort direkt erfasst werden.
  • Das Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig. Erfolgt im Zusammenhang mit einer genehmigten Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland eine ersetzende bildliche Erfassung, wird es nicht beanstandet, wenn die Ursprungsbelege aus Papier zu diesem Zweck an den Ort der elektronischen Buchführung verbracht werden. Nach der Erfassung dürfen die Papierbelege vernichtet werden, soweit keine steuerlichen Vorschriften für eine Aufbewahrung in Originalformat vorliegen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Aufbewahrung einer Konvertierung ausreichend und es bedarf nicht weiter der Aufbewahrung der Ursprungsversion.
  • Cloud-Systeme werden ausdrücklich in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen.
  • Änderungen an einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein.

Gerne Beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich.

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EU DS-GVO

Am 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutzverordnung (EU DS-GVO) in Kraft getreten!

Die Elster ITplus GmbH bildet sich für Sie weiter und bietet Ihnen in Zukunft Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung.

Die neue Datenschutz Grundverordnung gilt für alle (Unternehmen, Organisationen und Privat-Personen)!

Was bedeutet die EU DS-GVO für Sie als Unternehmen oder Organisation?

Brauche ich jetzt einen Datenschutzbeauftragten?

Die Bußgelder bei Nichteinhaltung der Datenschutzverordnung wurden drastisch erhöht!

Die EU DS-GVO findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb und außerhalb der EU.
(Art. 3 DS-GVO)

Das neue Datenschutzgesetz soll Sie z. B. schützen vor

  • dem Verlust von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • dem damit meistens verbundenen finanziellen Schaden
  • privat- und strafrechtlichen Maßnahmen
  • verletzten Geheimhaltungspflichten oder
  • verletzten Persönlichkeitsrechten

Data Protection by Design und Data Protection by Default zwei wichtige Stichpunkte im neuen EU DS-GVO.
Übersetzt heißt das, Datenschutz durch Technik und durch datenschutzfreundliche Einstellungen.

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Warum es vorteilhafter ist, neue Hardware einzusetzen.

1. Arbeitsaufwand für alte Systeme der IT ist höher (defekte Hardware, längere Installationszeiten, Wartung und Pflege).

2. Versteckter arbeiteverlust beim Mitarbeiter: Zeiten beim Starten und Herunterfahen  des Systemes , Abeitsablauf stockt bei langsamen Programmstarts (z. B. Outlook).

3. Auf älteren PC’s ist oft die Verwendung aktueller Software nicht möglich. Dadurch können Sicherheitsprobleme entstehen.

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Full-Service

Vollumfängliche Beratung beim Aufbau oder bei der Aktualisierung Ihrer IT-Umgebung. (Rechner, Drucker, Monitore, Server, Netzwerk, Router, Firewalls)